Mag.
Thomas Reissmann
RECHTSANWALT
NÖN Artikel 28.07.2014
Datenschutzrecht: Mein E-
Identitätsdiebstahl gilt als eine der am schnellsten wachsenden Formen der Internetkriminalität.
Darunter versteht man die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten – also
der Identität -
Infolge werden die Daten zur Begehung von Straftaten verwendet, etwa können unter fremder Identität Waren bestellt werden oder das vermeintlich eigene Konto wird leer geräumt. In sozialen Netzwerken, wie Facebook, kann der Deckmantel der fremden Identität auch genutzt werden, um andere Nutzer zu beschimpfen, zu verleumden oder rechtswidrige Inhalte zu verbreiten.
Opfer von Identitätsdiebstahl sollten umgehend ihr Bankinstitut informieren, sämtliche
Passwörter ändern, polizeiliche Anzeige erstatten und konkreten rechtlichen Rat einholen.
Der effektivste Schutz liegt vorbeugend aber darin, aktuelle Browserversionen und
Virenschutzprogramme zu verwenden, im Internet unterschiedliche Passwörter zu benutzen,
keine persönlichen Daten (auch nicht das eigene Geburtsdatum) in sozialen Netzwerken
oder auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen und Nachfragen, insbesondere nach
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